Sollten sie Interesse an einem Wartungsvertrag für ihre Pumpenanlage haben, informieren Sie sich bitte im unten aufgeführten Vertrag über die Vertragsbedingungen. Füllen Sie dann bitte folgendes Formular aus und senden Sie uns dieses über den Button "Absenden" zu.
Der unten im Vertrag angegebene Preis bezieht sich auf eine standart Pumpenanlage. Da es verschiedene Pumpenanlagen gibt, kann der Preis pro Wartung zwischen 125 Euro und 170 Euro variieren.
Für Großanlagen muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
Wartungsvertrag
Anlagenstandorte:
Felix-Müller Str. 17 32758 Detmold
Pumpenfabrikat:
Jung
Typ und Nr.:
PKS 800/50
Einbau-Datum
12.08.1998
zwischen
Lübbecke Bau GmbH, Schwarzenbrinker Str. 62, 32758 Detmold
Tel. 05231 / 64776
und
Herrn / Frau / Firma
Gustav Meier
Straße:
Felix-Müller Str. 17
Ort:
32758 Detmold
wird für die oben angegebene Pumpenanlage ein Wartungsvertrag zu folgenden Bedingungen abgeschlossen:
Ist die Anlage nicht durch uns eingebaut, erfolgt die erste kostenlose Überprüfung einschließlich Feststellung der örtlichen Einbauverhältnisse nach beidseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages. Werden dabei Mängel festgestellt, sind diese in dem aus unserem Bericht hervorgehenden Umfang auf Kosten des Auftraggebers zu beseitigen.
Die regelmäßigen Inspektionen finden in Abständen von etwa 12 Monaten statt, wobei die genauen Termine bis zu 6 Wochen vor oder nach der jeweils letzten Inspektion liegen dürfen. Die erste Inspektion erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Unterzeichnung dieses Vertrages, jedoch nicht vor Behebung festgestellter Mängel lt. Ziff. 1.
Die regelmäßigen Inspektionen umfassen folgende Leistungen:
Überprüfung der elektrischen Einrichtungen (wie Motor-, Haupt- und Alarmschalter),
Überprüfung der Dichtungen durch Sichtkontrolle- jedoch nur, wenn die Dichtungen zugänglich sind,
Kontrolle der Lager sowie den Gesamtzustand der Pumpe,
Durchführung notwendiger Kleinstreparaturen,
einen abschließenden Probelauf.
Durch die Wartungsgebühren werden die in Ziff. 3 aufgeführten Arbeiten abgegolten einschließlich der Fahrt- und Montagekosten sowie Spesen. Sie beträgt für die o. a. Anlage 125,-- Euro (einschl. MWSt.) für jede der jährlichen Wartungen. Erhöht sich während der Dauer dieses Vertrages die gesetzliche Mehrwertsteuer, verändern sich die Wartungsgebühren entsprechend.
Die Wartungsgebühren sind jeweils innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserteilung fällig und kostenfrei an uns zu entrichten.
Durch die in Ziff. 4 zu zahlenden Wartungsgebühren ist auch die eventuelle Inanspruchnahme unseres Monteurs zwischen den Wartungen auftretenden Störungen der Anlage mit abgegolten, außer bei grobem Eigenverschulden des Auftraggebers, z.B. bei Verstopfungen, Sicherungsausfall, Defekten durch unsachgemäße Fremdreparaturen o.ä..
Das bei den Wartungen für Normalreparaturen einzusetzende Material wird gesondert in Rechnung gestellt und ist vom Auftraggeber zu vergüten, sofern kein Gewährleistungsfall vorliegt.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Wartungsgebühren entsprechend eingetretener Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt eine Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Gebührensatzes, steht dem Auftraggeber ein Vertragsauflösungsrecht zu, wovon der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Veränderung Gebrauch machen kann.
Bei notwendigen größeren Reparaturen (z.B. bei Defekten von Motorwicklungen, Lager/Dichtungssätzen) bedarf es der vorherigen Genehmigung der von uns festgestellten Kosten durch den Auftraggeber. Sollte über die vom Auftraggeber zu erstattenden Kosten keine Einigung erzielt werden, hat der Auftraggeber die notwendigen Reparaturen in dem von uns festgestellten Umfang anderweitig in Auftrag zu geben. Für diesen Fall entfällt unsere Haftung für Schäden, die durch Nichtausführung der Reparaturen eintreten.
Zu unserem Wartungsdienst gehören nicht die Säuberung der Pumpenschächte und Pumpenbehälter von Unrat, Bauschutt oder sonstigen Fremdstoffen, die nicht zum DIN-gerechten Abwasser gehören sowie Reparaturarbeiten an Zubehörteilen, die nicht zu der o.a. Pumpenanlage gehören.
Dieser Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen, beginnend mit der Unterzeichnung dieses Vertrages. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Detmold. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nur, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen durch diese Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.